§ 438 BGB
Gewährleistung: zwei Jahre ab Ablieferung
Bei Neuware kannst du Mängel in der Regel zwei Jahre lang melden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung, nicht mit der Bestellung. Bei einem Online-Kauf liegen dazwischen Tage bis Wochen, und die zählen für dich.
Gebrauchtware darf auf ein Jahr verkürzt werden, aber nur, wenn der Händler dich vorher eigens darauf hinweist.